Glasfaser trifft Wohnungswirtschaft
Wertsteigerung* und Renditeentwicklung mittels nachhaltiger Infrastruktur
Glasfaser-Internet bis zur eigenen Wohnungstür: Was für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer bei der Wahl des Lebensmittelpunktes entscheidender wird, bedeutet für die Wohnungswirtschaft Wertsteigerung* ihrer Immobilie, positive Renditeentwicklung, zufriedene Bewohnerinnen und Bewohner, sowie digitale Versorgungssicherheit für die nächsten Generationen.
Warum Glasfaser?
Die Zukunft heißt Glasfaser.
Blickt man auf die vergangenen Jahrzehnte, zählten die Komponenten Wasser, Strom, Heizung sowie ein Telefonanschluss zu den Pflichtbestandteilen einer jeden Miet- und auch Eigentumswohnung. Diese ‚Grundausstattung’ ist nun um einen elementaren Faktor erweitert – den Glasfaseranschluss. Denn: Die Digitalisierung nimmt bereits heute enormen Einfluss auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft, weshalb sich Glasfaser-Internet durch den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf zu einem alternativlosen Baustein der Grundversorgung entwickelt hat. Die bisher verlegten Kupfer- und Koaxleitungen sind in ihrer Bandbreite hingegen begrenzt. Sie werden den zunehmenden Anforderungen der Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel bei Homeoffice, Telemedizin und IP-TV, in Zukunft nicht mehr gerecht werden können. Die Folge: Sind gleichzeitig mehrere Personen online, kommt es unweigerlich zu Performanceeinbußen – in Form langer Ladezeiten von Webseiten oder ruckeligem Filmeschauen. Beschwerden an Vermieterinnen und Vermieter sind vorprogrammiert.
Vor dem Hintergrund, dass das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV Mitte 2024 abläuft, kommt für die Wohnungswirtschaften ein zusätzlicher Zeitdruck hinzu, da ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern sich aufgrund des oftmals besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses für ein IP-TV-Produkt entscheidet** – was im Idealfall einen schnellen Glasfaser-Internetanschluss voraussetzt. Bestätigt wird dies auch durch eine Statistik zur Entwicklung der Anzahl der Smart-Home-Haushalte bis 2028***. Es besteht also dringender Handlungsbedarf für Vermieterinnen und Vermieter, um zukunftsfähige Glasfaseranschlüsse in ihren Liegenschaften zu installieren.
Der Vollausbau.
Optimale Lösung: Glasfaser-Vollausbau
Immer mehr private und kommunale Wohnungsunternehmen, Hauseigentümer und -verwalter lassen ihre Immobilien daher jetzt mit einem Glasfaseranschluss aufrüsten, um auch in Zukunft ausreichend Performance in ihren Wohnungen bereitstellen zu können.
Die meisten Vorteile bietet dabei ein Glasfaser-Vollausbau, bei dem alle Haushalte und Gewerbeeinheiten eines Gebäudes einen eigenen Glasfaseranschluss erhalten. (Abb. Infrastruktur 1: FttH – Fiber to the Home).
Das Bohrloch in der Hauswand, durch das das Glasfaserkabel ins Haus gelangt, ist kaum größer als das Bohrloch für ein Bild. Die Übergabe der Glasfaser von der Straße ins Haus erfolgt über den sogenannten Hausübergabepunkt (HÜP), der im Keller oder im Hauswirtschaftsraum gelegt wird. Von dort aus werden die Glasfaserkabel in die einzelnen Wohneinheiten verlegt: Entweder in jede Wohnung (= Vollausbau) oder nur in die Wohnungen mit Produktbuchung (= bedarfsgetriebener Ausbau). In der jeweiligen Wohneinheit bringt ein Techniker den Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) und das Netzabschlussgerät (ONT - nur bei Vertragskunden) an, welches die Lichtsignale in elektrische Signale umwandelt. Daran schließen Mieter und Mieterinnen dann, wie gewohnt, ihren Router an.
Alternative: der bedarfsgetriebene Ausbau
Sollte aus Gründen, wie beispielsweise einem bestehenden Denkmalschutz, eine alternative technische Lösung für die Hausverkabelung erforderlich sein, gibt es auch die Möglichkeit, einen Teil der bestehenden hauseigenen Infrastruktur beim Glasfaserausbau (vorübergehend) zu nutzen. Dabei wird das neu zu verlegende Glasfaserkabel nur bis zum Hausübergabepunkt in den Keller oder Hauswirtschaftsraum (FTTB – Fibre to the Building) verlegt. Für die Glasfasernutzung bis in die Wohnung wird dann das bestehende Leitungsnetz im sogenannten „G.Fast“-Verfahren genutzt, bei welchem über Kupferleitungen eine Bandbreite im Gigabitbereich ermöglicht wird. Allerdings funktioniert dieses Highspeed-Verfahren nur auf kurzen Strecken.
Damit jede Wohneinheit von der maximalen Leistungsfähigkeit profitieren kann, wird deshalb ein Vollausbau aller Wohneinheiten empfohlen (FttH – Fiber to the Home). Hierbei sollten auch immer die individuellen Optionen vor Ort geprüft werden, wie die Verlegung der Glasfaserkabel durch einen alten Kaminschacht, bestehende Leerrohre oder ähnliches.
Vorteile für die Wohnungswirtschaft
Das Plus für die Wohnungswirtschaft
Gute Nachrichten für die Wohnungswirtschaft: Der Hausanschluss ihrer Immobilien an das Glasfasernetz erfolgt bei der Deutsche GigaNetz kostenfrei im Rahmen der sogenannten „Vorvermarktungsphase“.
Für Wohnungswirtschaften und Verwalter ist der Anschluss ihrer Liegenschaften an das Glasfaserkabel der Straße (NE3) in das jeweilige Mietshaus (NE4) und von da in jede Wohnung denkbar einfach:
- Abschluss eines Gestattungsvertrages, der den Glasfaserausbau für das ausführende Unternehmen rechtlich regelt.
- Abgleich der eigenen Liegenschaften mit dem vom Telekommunikationsanbieter geplanten Ausbaugebiet, um festzustellen, welche Objekte überhaupt anschließbar sind.
- Im Anschluss werden die Mieterinnen und Mieter durch den Anbieter über den Glasfaserausbau informiert und schließen bei Interesse individuelle Verträge ab.
- Vor dem Ausbau erfolgt ein Objektbegehungstermin mit einem Techniker. Dabei werden die technischen Gegebenheiten vor Ort und die Wünsche der Wohnungswirtschaft in einem Begehungsprotokoll festgelegt.
- Der letzte Schritt ist der tatsächliche Anschluss des Hauses an das neue Glasfasernetz und die Verlegung des Kabels in jede Wohnung für die Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner.
Zeit zu handeln
Die Zeit für Wohnungswirtschaften und Verwalter eilt: Ende Juni 2024 läuft das Nebenkostenprivileg aus. Bislang war es Wohnungswirtschaften möglich, mit Kabelanbietern für alle Liegenschaften abgeschlossene Verträge über die Nebenkosten jedes Mieters abzurechnen – ganz gleich, ob sie oder er TV wollte oder nicht. Ab Juli 2024 müssen sich Wohnungswirtschaften nun zwangsläufig mit Alternativen beschäftigen. Da Glasfaser keinerlei Limitierung in der Performance hat, macht der Ausbau auch vor diesem Hintergrund durchaus Sinn.
Ein weiterer Vorteil von Glasfaser-Internet für die Wohnungswirtschaft: Viele Verbrauchsdaten wie Energie und Wasser aber auch die Haus- und Heizungssteuerung können in Echtzeit digital und automatisch erfasst werden. Das erleichtert die Verwaltung und ermöglicht eine effizientere Abrechnung der Nebenkosten.
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* https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/glasfaserkabel-technologie-der-zukunft-auch-in-wohngebaeuden-4243
** https://www.agf.de/service/pressemitteilung/agf-plattformstudie-2023-ii-abschaffung-des-nebenkostenprivilegs-koennte-zu-verschiebungen-in-den-empfangsebenen-fuehren-181
*** https://de.statista.com/prognosen/801570/anzahl-der-smart-home-haushalte-nach-segmenten-in-der-welt