Ministerium rät: Jetzt zu Glasfaser wechseln!
Ministerium rät: Jetzt zu Glasfaser wechseln!
Das digitale Deutschland braucht eine leistungsstarke Infrastruktur – das beste Internet. Es braucht Glasfaser bis in jedes Gebäude. Und möglichst viele Menschen, die sich anschließen.
Mit der Kampagne „Das beste Internet“ will das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) alle erreichen, die ihren Internetanschluss noch nicht umgestellt haben und alle, bei denen der Ausbau bald beginnt. Sie soll vermitteln: Glasfaser ist im Festnetz die beste, effizienteste und zukunftsfähigste Technologie.
Die Kampagne steht unter dem Motto „Gib dich nicht mit dem Zweitbesten zufrieden. Jetzt zu Glasfaser wechseln.“
Deshalb empfiehlt das Ministerium Glasfaser
Die Informations-Seite des BMDS erklärt alles, was Sie über Glasfaser wissen wollen. Die Technologie und der Anschluss-Wechsel – für Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Vermieter. Alle Informationen über das beste Internet, das Sie in Deutschland haben können.
Glasfaser-FAQ: So beantwortet das BMDS die wichtigsten Fragen
Fachleute führen die Glasfaser durch ein winziges Loch ins Hausinnere und verschließen es anschließend wasser- und gasdicht. Im Gebäude installieren sie den Hausübergabepunkt (HÜP). Er ist die Schnittstelle zwischen dem Netzbetreiber und Ihrem hausinternen Netz und liegt zumeist im Keller, wo das Kabel ins Haus gelangt.
Hier gilt das Verursacherprinzip: Das Bauunternehmen haftet für alle Schäden. Wichtig ist, alles sofort zu dokumentieren und dem Anbieter zu melden. Bei Problemen können Sie den Schaden auch Ihrer Haftpflichtversicherung melden, damit sie die Versicherung des Tiefbauers kontaktiert.
Glasfaser im Keller, und dann? Für die Leitungen innerhalb des Hauses ist der Eigentümer verantwortlich. Um die volle Geschwindigkeit von Glasfaser zu nutzen, brauchen Sie zeitgemäße Datenkabel vom HÜP im Keller bis zur Glasfaser-Dose (GF-TA) im Wohnraum und weiter zu Modem (ONT) und Router. Gibt es keine freien Leerrohre, kann der Hauseigentümer selbst welche legen. Empfindliche Glasfasern sollten aber immer Fachleute einbauen, zum Beispiel dafür ausgebildete Elektriker. Manche Internetanbieter kümmern sich auch um Kabelarbeiten im Haus – fragen Sie beim Kundenservice nach.
Nein, die Gemeinschaft muss Ihren Glasfaseranschluss dulden. Laut § 20 Abs. 2 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz kann jeder einzelne Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen für schnelles Internet verlangen.
Für einen FTTH-Anschluss benötigen Sie zwei Geräte: das Glasfasermodem (meist ONT genannt) und einen Router. Den ONT bekommen Sie meist vom Glasfaseranbieter. Es gibt auch Kombigeräte mit ONT und Router in einem Gehäuse. Sie dürfen Ihr eigenes Gerät anschließen. Viele Anbieter verkaufen oder vermieten jedoch auch passende Geräte zusammen mit dem Glasfaservertrag.
Nein, Glasfaser kostet inzwischen bei vielen Anbietern nicht mehr als DSL oder Kabelinternet in hoher Geschwindigkeit. Die Angebote sind vielfältig – insbesondere, wenn Sie Glasfaser mit Fernsehen kombinieren und als Bestandskunde Ihren bisherigen Mobilfunk-, DSL- oder Kabelanbieter beauftragen.
Nach geltendem Telekommunikationsrecht (§ 56 TKG) dürfen Erstverträge maximal 24 Monate laufen. Danach können Sie monatlich kündigen. Ein Wechsel zu einem anderen Glasfaseranbieter ist möglich. Viele Unternehmen bieten Wechselprämien an, um den Umstieg attraktiver zu machen.
Die Bundesregierung fördert den Glasfaserausbau in wirtschaftlich unattraktiven Gebieten. Privatpersonen können aber keine Anträge stellen. Die Gigabitförderung richtet sich an sogenannte Gebietskörperschaften, also beispielsweise Ihren Landkreis, Ihre Gemeinde oder Unternehmen, die ausschließlich einem öffentlichen Träger gehören. Der Vorteil für Bürgerinnen und Bürger: Auch ländliche Regionen bekommen dank der Förderung Glasfaser. Und in Fördergebieten ist der Hausanschluss meist kostenlos. Sie können im Breitbandatlas gezielt nach Förderprojekten in Ihrer Umgebung suchen. Klicken Sie neben der Karte in der Kategorie Datenauswahl auf „Öffentliche Förderung“.